Fallstricke im Einkaufsrecht
Inhouse-Schulung, Inhouse-Training, Firmeninternes Seminar
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- Eine wettbewerbswidrige Klausel und der Vertrag ist insgesamt nichtig
- Eine "voreilige" Absichtserklärung und der Einkäufer hat sich verpflichtet
- Eine Bedarfsvorschau im Rahmenvertrag und der Einkäufer sieht sich Mindermengenansprüchen ausgesetzt
- Eine "unverbindliche Vorabbestellung" und das Unternehmen ist gebunden
- Eine ausgehandelte Vertragsstrafe, aber kein Vertragsstrafeanspruch
- Ein wirksamer Vertragsabschluss im Internet, aber nicht beweisbar
- Ein nachweisbarer Mangel, aber kein Gewährleistungsanspruch
- Die Bürgschaftsurkunde in Händen, aber die Bank zahlt nicht
- Ein Werk-/Dienstvertrag, doch die Behörden stellen illegale Arbeitnehmerüberlassung
fest
Haftungsrisiken, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Vorbeugen
ist besser als heilen und heilen oft nicht mehr möglich, also beugen Sie vor durch Wissen!
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- Rechtsfragen zum Vertragsabschluss
- Geltendes Recht bei internationalen Verträgen
- Sinnvoller Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Neue Situation durch Wegfall des Werklieferungsvertrages
- Verjährungsfristen, Garantien und Haftungsbeschränkungen
- Lieferverzug des Auftragnehmers
- Mängelansprüche des Auftragnehmers
- Produkthaftung
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Eine maximale Personenzahl von 15 Personen ist empfehlenswert.
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2 Tage
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Führungskräfte, Projektleiter oder qualifizierte Mitarbeiter aus Einkauf,
Materialwirtschaft, Controlling oder Recht
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Vortrag, Lehrgespräch, Einzel- und Gruppenübungen
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Ansprechpartner Inhouse-Schulungen |
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Kleingruppen Excellence Akademie |
Bitte beachten sie auch als Alternative zur Inhouse-Schulung
unsere attraktiven Konditionen für Kleingruppen von 2 oder mehr Personen zum offenen
Seminar:
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Seminarthemen Offene Seminare |
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